Berechnung des unpfändbaren Anteils des Arbeitseinkommens auf der Grundlage der Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2009:
Netto-Einkommen (in EUR):
Auszahlung:
monatlich
wöchentlich
täglich
Unterhaltsberechtigte:
0
1
2
3
4
5